Vollmachten, einfach & sicher
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Einseitenpräsentation JURA DIREKT
Grundsätzlich stellen Sie sich immer wieder diese Fragen:
- Wer handelt für mich, wenn ich es nicht mehr kann?
- Durch zum Beispiel Krankheit oder Unfall kann ich ausfallen oder zum Betreuungsfall werden. Wer entscheidet dann über mein Vermögen oder meine medizinische Behandlungen?
LEIDER besteht in Deutschland nicht automatisch die Möglichkeit, dass Sie sich durch den Ehepartner oder Familienangehörige vertreten lassen können. Das Betreuungsgericht bestellt dann einen gerichtlichen Betreuer. Selbst wenn das Gericht Ihren Partner als gerichtlichen Betreuer bestellt, sind Sie ab diesem Zeitpunkt rechtlich zwei getrennte Personen. Mehr dazu unter http://bit.ly/VorsorgevollmachtgibtSicherheit
Wollen Sie, dass evtl. ein Fremder über Ihr Vermögen, medizinische Behandlungen entscheidet oder Ihr Partner plötzlich nicht mehr frei handeln darf!
Nur mit rechtskonformen Vollmachten können Sie selbstbestimmt bleiben.
- Betreuungsverfügung: Sie bestimmen Ihre persönliche Vertrauensperson!
- Patientenverfügung: Setze Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht durch!
- Vorsorgevollmacht: Regeln Sie Ihre Dinge so, wie Sie es wünschen!
Ich stehe hier mit einem Dienstleister in Kooperation, der sich mit spezialisierten Anwälten um diese wichtigen Fragen kümmert und Ihnen Lösungen für den Fall der Geschäftsunfähigkeit bietet. In einigen Fällen können die Kosten sogar von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.